Informationen für die Lernenden

Allgemeine Informationen:

Die folgenden drei Ausbildungsbereiche bilden das Fundament der beruflichen Grundbildung der Zeichnerin und Zeichner EFZ Ingenieurbau.

Die überbetrieblichen Kurse sind gemäss dem Berufsbildungsgesetz obligatorisch und bilden einen festen Ausbildungsbestandteil der beruflichen Grundbildung der Zeichnerin und des Zeichners EFZ Ingenieurbau.

Termine:

Die überbetrieblichen Kurse finden ausserhalb des regulären Schulbetriebes der Berufsfachschulen während der Schulferien statt. So werden terminliche Konflikte zwischen der Ausbildung an den Berufsfachschulen und der Ausbildung in den überbetrieblichen Kursen vermieden. Die aktuellen Kurstermine und weitere Kursinformationen finden Sie auf der Startseite (HOME) und unter den Registern der entsprechenden Kurse.

Anwesenheitspflicht:

Bei den überbetrieblichen Kursen besteht gemäss Bildungsverordnung eine 100%-ige Anwesenheitspflicht. Der Lehrbetrieb ist für die lückenlose Teilnahme der Lernenden am Kurs verantwortlich. In einem unvorhersehbaren Verhinderungsfall ist die Kursleitung der jeweiligen Kurse sofort zu benachrichtigen. Bei Kursabbruch oder im Verhinderungsfall ist der Kurs in jedem Fall nachzuholen. Das Kursgeld ist in jedem Fall geschuldet, und der Lehrbetrieb wird informiert.

Was erwartet die Lernenden in den ÜKs:

In den überbetrieblichen Kursen werden den Lernenden spannende und praxisbezogene Anwendungs- und Projektierungsaufgaben gestellt. Unsere ÜKs stehen für ein professionelles und angenehmes Lern- und Arbeitsklima. Die Inhalte sind kompakt und lehrreich. Die Lernenden werden während der Kurse jeweils von praxisnahen Instruktoren ausgebildet, instruiert und begleitet.

Bewertung und Qualifikation:

Nach erfolgreichem Kursabschluss erhalten die Lernenden einen Kursausweis mit Bewertung ihrer Kursleistung. Der Kursausweis wird den Lehrbetrieben zugestellt. Die Kursausweise sind Leistungsausweise und ermöglichen den Lernenden die Zulassung an das Qualifikationsverfahren.